Aktuelles
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Hier finden Sie Infos die nicht mehr brandaktuell, aber trotzdem noch interessant sind.
Wertpapierinstitute: Mitarbeiteranzeige- und Beschwerderegister seit 10.02.2026 entfallen
Nach Information der BaFin wurden das Mitarbeiter- sowie das Beschwerderegister einschließlich aller Anzeigepflichten nach § 87 WpHG und der dazugehörenden WpHG-MitarbeiteranzeigeVO mit Inkrafttreten des Standortfördergesetzes (StoFöG) am 10.2.2026 abgeschafft. Die Anforderungen an Sachkunde- und Zuverlässigkeitsprüfung bleiben davon unberührt.
Damit müssen ab dem 10.2.2026 weder die jeweiligen Mitarbeiter noch die Beschwerden gegen Mitarbeiter in der Anlageberatung angezeigt werden.
Die materiellen Sachkundeanforderungen an die einzelnen Mitarbeiterkategorien bleiben jedoch unverändert bestehen. Diese sind nunmehr in §§ 14 ff. WpD-VerOV geregelt. Wie bisher müssen diese in eigener Verantwortung vor Übertragung der jeweiligen Funktion festgestellt und auch das Fortbestehen regelmäßig überprüft werden.
Meldewesen: Millionenkreditmeldung wird eingestellt
Die BaFin hat am 30. Januar 2026 mitgeteilt, dass die Millionenkreditmeldung zum 30. Dezember 2026 eingestellt wird.
„Die Einstellung des Millionenkreditmeldewesens baut weiter Bürokratie im Finanzsektor ab“, sagt BaFin-Präsident Mark Branson. „Wir befreien Banken, Versicherer und andere Unternehmen von Meldepflichten, die wir nicht mehr brauchen. Die nötigen Informationen erhalten wir mittlerweile aus anderen Quellen. Für die Unternehmen und uns als Aufsicht ist das eine deutliche Entlastung.“
Über das Millionenkreditmeldewesen melden Kreditinstitute, Versicherer und weitere Meldepflichtige bislang jedes Quartal alle Kredite an einen Kreditnehmer oder eine Kreditnehmereinheit, die eine Million Euro erreichen oder überschreiten. Noch unterliegen rund 3.200 Unternehmen dieser Meldepflicht. Zugleich melden die Banken sehr granulare Daten zu ihren Kreditportfolien im Rahmen der Kreditdatenstatistik der Europäischen Zentralbank (AnaCredit) an die Bundesbank.
Wertpapierinstitute: Übersicht über erforderliche Meldungen an BaFin und Bundesbank
Die Bundesbank hat am 15. Januar 2026 die "Übersicht über die Anzeige- und Meldevorschriften für Kleine und Mittlere Wertpapierinstitute" aktualisiert.
Hier finden Sie Hinweise zu den erforderlichen Meldungen mit direkter Verlinkung zu den relevanten Formularen.
WpI MaRisk: Eigenständiges Rundschreiben zum Risikomanagement für Wertpapierinstitute
Bisher mussten Wertpapierinstitute die komplexen MaRisk für Banken erfüllen, was oft zu Überregulierung insbesondere für kleine Wertpapierinstitute führte.
Jetzt hat die BaFin den Entwurf eines eigenständigen Rundschreibens mit Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Wertpapierinstituten (WpI MaRisk) veröffentlicht. Ziel ist ein flexibles, proportional ausgestaltetes Regelwerk, das die Besonderheiten kleiner und mittlerer Wertpapierinstitute berücksichtigt.
Kernelemente der WpI MaRisk
- Proportionalität: Anforderungen hängen von der Größe und Komplexität des Instituts ab.
- Klarheit: Konkrete Vorgaben für kleine, mittlere und große Institute.
- Fokus auf wesentliche Risiken statt pauschaler Vollumfänglichkeit.
- Erleichterungen für kleine Institute: z. B. vereinfachte Stresstests, Möglichkeit zur Bündelung von Funktionen, Verzicht auf interne Revision unter bestimmten Bedingungen.
BaFin: Fachverfahren „Geldwäscheprävention und Terrorismusfinanzierung“
Seit dem 13. Juni 2025 bietet die Finanzaufsicht BaFin auf ihrer Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) ein neues Fachverfahren an.
Erstmals können Verpflichtete ihre geldwäscherechtlichen Anzeigepflichten digital, schnell und nachweisbar erfüllen. Aktuell ist die digitale Anzeige der Bestellung, der Änderung und der Entpflichtung einer oder eines Geldwäschebeauftragten (GWB) und einer Vertretung nach § 7 GwG über das Meldeportal der BaFin möglich. Weitere Einreichungstypen folgen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der BaFin.
Bundesbank und BaFin schlagen Einstellung des Millionenkreditmeldewesens vor
Die Deutsche Bundesbank und die Finanzaufsicht BaFin stoßen gemeinsam den Abbau von Bürokratie an: Die beiden Institutionen haben vorgeschlagen, das Millionenkreditmeldewesen für Banken und Versicherer zum 30. Dezember 2026 einzustellen. Die erforderlichen Gesetzesanpassungen hat das Bundesministerium der Finanzen im Entwurf des Standortfördergesetzes veröffentlicht.